Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 04/2023

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Bergland Food GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend: "Käufer/Besteller"). Eine Belieferung von Verbrauchern findet nicht statt.

1.2 Die AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Geschäfte, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers/Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.4 Hinweise auf diese AGB erfolgen u. a. auf unseren Auftragsbestätigungen und Rechnungen.

 

2. Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Bestellungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware verbindlich.

2.3 Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise und Bedingungen.

 

3. Preise und Umsatzsteuer

3.1 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2 Sofern die Ware an einen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ansässigen Käufer geliefert wird, hat der Käufer/Besteller uns nachzuweisen, dass die Waren diesen Mitgliedstaat erreicht haben. Der Nachweis ist uns bis spätestens zum 10. Tag des Folgemonats, in dem die Ware geliefert wurde, zuzusenden. Wird uns der Nachweis nicht vorgelegt oder entspricht der Nachweis nicht den Vorschriften des deutschen Umsatzsteuerrechts sind wir berechtigt, die Ware dem Käufer/Besteller mit dem jeweils gültigen Umsatzsteuersatz zu berechnen.

3.3 Erhöhen sich aufgrund gesetzlicher Änderungen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Abgaben (z. B. Zölle), sind wir berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.

3.4 Für die Berechnung des Kaufpreises sind die bei der Verladung festgestellten Gewichte maßgeblich.

 

4. Lieferbedingungen und Lieferzeit

4.1 Die Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart.

4.2 Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten voraus.

4.3 Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren, nicht von uns zu vertretenden Ereignissen (z. B. Betriebsstörungen, Produktionsausfälle, Streik, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Transportstörungen, Ausfall von Kälteanlagen) verlängern sich Lieferfristen angemessen oder wir sind teilweise bzw. vollständig von der Lieferpflicht befreit.

4.4 Gerät der Käufer/Besteller mit Zahlungen aus laufender Geschäftsbeziehung in Verzug, ruht unsere Lieferpflicht.

 

5. Gefahrübergang und Transport

5.1 Die Lieferung erfolgt frei Haus an die vom Käufer/Besteller angegebene Lieferadresse.

5.2 Die Gefahr geht erst mit Ablieferung der Ware beim Käufer/Besteller bzw. am vereinbarten Bestimmungsort auf diesen über.

5.3 Der Käufer/Besteller hat die ordnungsgemäße Tiefkühlkette nach Ablieferung sicherzustellen und die Ware unverzüglich einzulagern.

 

6. Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB)

6.1 Der Käufer/Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt – spätestens jedoch am Tag der Anlieferung – zu prüfen.

6.2 Offensichtliche Mängel (Qualität, Menge, Verpackung, Temperatur) sind spätestens bis zum Ablauf des folgenden Werktags schriftlich anzuzeigen.

6.3 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung, schriftlich zu melden.

6.4 Nicht form- und fristgerecht gerügte Ware gilt als genehmigt.

 

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Bei form- und fristgerecht angezeigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung.

7.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unzumutbar oder handelt es sich um einen erheblichen Mangel, kann der Käufer/Besteller Minderung oder Rücktritt verlangen.

7.3 Als vereinbarte Beschaffenheit gilt ausschließlich unsere Produktspezifikation. Öffentliche Aussagen oder Werbung begründen keine Beschaffenheitsgarantie.

7.4 Eine Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums stellt keine Garantie dar.

7.5 Unsere Haftung ist – außer in Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei zwingender Haftung nach Produkthaftungsgesetz – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.6 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

8. Zahlung

8.1 Unsere Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 21 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

8.2 Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie etwaige Verzugskosten.

8.3 Besteht eine Forderungsabtretung an einen Factoring-Partner, kann schuldbefreiende Zahlung ausschließlich an diesen erfolgen.

8.4 Nach erfolgloser zweiter Mahnung stellen wir Lieferungen ein, bis alle offenen Forderungen beglichen sind.

8.5 Bei Zahlungsschwierigkeiten (z. B. Vollstreckungsmaßnahmen, Antrag auf Insolvenz, nachhaltige Kreditzweifel) sind wir berechtigt:

  • alle Forderungen sofort fällig zu stellen,
  • Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen,
  • vom Vertrag zurückzutreten.

8.6 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur zulässig, wenn Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

9. Eigentumsvorbehalt (erweitert und verlängert)

9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.

9.2 Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware erfolgt stets für uns als Hersteller. Entsteht dadurch Miteigentum, verwahrt der Käufer/Besteller dieses für uns.

9.3 Der Käufer/Besteller darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Dies gilt nicht bei Zahlungsverzug.

9.4 Sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt im Voraus in voller Höhe bzw. im Umfang unseres Miteigentumsanteils an uns abgetreten (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

9.5 Der Käufer/Besteller ist widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung einzuziehen.

9.6 Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig.

9.7 Bei Pflichtverletzungen des Käufers/Bestellers (z. B. Zahlungsverzug) sind wir berechtigt, Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

 

10. Leergut / Mehrwegverpackungen

10.1 Paletten, Kisten und sonstiges Leergut sind in gleicher Art, Menge und Qualität zurückzugeben.

10.2 Das Leergut ist hygienisch gereinigt zurückzuführen.

10.3 Rückgabe erfolgt als Bringschuld, sofern nicht zeitgleich Ware geliefert wird.

10.4 Leergutkonten gelten als anerkannt, wenn ihnen nicht binnen einer Woche schriftlich widersprochen wird.

10.5 Bei Verzug mit der Rückgabe sind wir berechtigt, Schadenersatz oder Wertersatz zu verlangen.

 

11. Digitale Kommunikation

11.1 Wir sind berechtigt, Vertragsunterlagen, Rechnungen und Mitteilungen in elektronischer Form (E-Mail, digitale Portale) zu übermitteln.

11.2 Der Käufer/Besteller gewährleistet die Erreichbarkeit der angegebenen elektronischen Kontaktwege.

 

12. Bildrechte

12.1 Von uns zur Verfügung gestellte Bilder dürfen ausschließlich zur Bewerbung unserer Produkte verwendet werden.

12.2 Es wird ein widerrufliches, einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.

 

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

13.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Neuruppin.

13.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

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